Anlage 5 DüVo
Zuletzt geändert von Stella Brackmann am 23.01.2025 01:09
Das Modul Anlage 5 der Düngeverordnung (DüVo) bezieht sich auf den jährlichen betrieblichen Nährstoffeinsatz. Es gibt eine strukturierte Vorgabe, wie landwirtschaftliche Betriebe den Einsatz von Nährstoffen wie Stickstoff und Phosphat dokumentieren müssen, um gesetzliche Vorgaben einzuhalten.
Inhaltsverzeichnis
Vorgehensweise
Wähle auf der Startseite das Modul Anlage 5 DüVo aus. Nun kommst du wie in den anderen Modulen von näon auch auf die Startseite des Moduls. Wähle deinen Betrieb, dein Jahr, Kalender oder Wirtschaftsjahr sowie das Bilanzdatum aus um zu beginnen. Klicke anschließend auf Neu erstellen.
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Nachhaltigkeit durch Nährstoffkontrolle |