Änderungen von Dokument Betriebsobergrenze
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Zusammenfassung
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... ... @@ -1,4 +1,4 @@ 1 -[[image:1732790305814-335.png||data-xwiki-image-style-alignment="start" height="40" width="40"]]Die Novellierung der Düngeverordnung 1 +[[image:1732790305814-335.png||data-xwiki-image-style-alignment="start" height="40" width="40"]]Die **Novellierung der Düngeverordnung **vom 30.04.2020 schreibt die Einhaltung der **Betriebsobergrenze für Stickstoff, umgangssprachlich „170 kg N Grenze“ **vor. Durch den Wegfall der Pflicht zur Erstellung eines gesamtbetrieblichen Nährstoffvergleiches, aber der bleibenden Grenze der 170 kg N/ aus organischen und organischen-mineralischen Düngern, haben wir ein Modul entwickelt, um diese zu berechnen. **Diese 170 kg N Grenze ist unabhängig vom Düngedarf und gilt europaweit nach der Nitratrichtline der EU**. Die Betriebsobergrenze wird bei Kontrollen der Einhaltung des Düngerrechts weiter kontrolliert und **muss deshalb auch vorgelegt werden**. Die innerbetriebliche Obergrenze verschiebt sich durch die Veränderung der Düngeverordnung vom 01.05.2020. Es müssen Flächen mit Restriktionen bei der N Düngung bei der Berechnung der Betriebsobergrenze berücksichtigt werden. 2 2 3 3 4 4 {{html clean="false"}}