Änderungen von Dokument Betriebsobergrenze

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1 -[[image:1732790305814-335.png||data-xwiki-image-style-alignment="start" height="40" width="40"]]Die Novellierung der Düngeverordnung vom 30.04.2020 schreibt die Einhaltung der Betriebsobergrenze für Stickstoff, umgangssprachlich „170 kg N Grenze“ vor. Durch den Wegfall der Pflicht zur Erstellung eines gesamtbetrieblichen Nährstoffvergleiches, aber der bleibenden Grenze der 170 kg N/ aus organischen und organischen-mineralischen Düngern, haben wir ein Modul entwickelt, um diese zu berechnen. Diese 170 kg N Grenze ist unabhängig vom Düngedarf und gilt europaweit nach der Nitratrichtline der EU. Die Betriebsobergrenze wird bei Kontrollen der Einhaltung des Düngerrechts weiter kontrolliert und muss deshalb auch vorgelegt werden. Die innerbetriebliche Obergrenze verschiebt sich durch die Veränderung der Düngeverordnung vom 01.05.2020. Es müssen Flächen mit Restriktionen bei der N Düngung bei der Berechnung der Betriebsobergrenze berücksichtigt werden.
1 +[[image:1732790305814-335.png||data-xwiki-image-style-alignment="start" height="60" width="60"]]Die Novellierung der Düngeverordnung vom 30.04.2020 schreibt die Einhaltung der Betriebsobergrenze für Stickstoff, umgangssprachlich „170 kg N Grenze“ vor. Durch den Wegfall der Pflicht zur Erstellung eines gesamtbetrieblichen Nährstoffvergleiches, aber der bleibenden Grenze der 170 kg N/ aus organischen und organischen-mineralischen Düngern, haben wir ein Modul entwickelt, um diese zu berechnen. Diese 170 kg N Grenze ist unabhängig vom Düngedarf und gilt europaweit nach der Nitratrichtline der EU. Die Betriebsobergrenze wird bei Kontrollen der Einhaltung des Düngerrechts weiter kontrolliert und muss deshalb auch vorgelegt werden. Die innerbetriebliche Obergrenze verschiebt sich durch die Veränderung der Düngeverordnung vom 01.05.2020. Es müssen Flächen mit Restriktionen bei der N Düngung bei der Berechnung der Betriebsobergrenze berücksichtigt werden.
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