Betriebsobergrenze

Zuletzt geändert von Stella Brackmann am 23.01.2025 01:39

1732790305814-335.pngDie Novellierung der Düngeverordnung vom 30.04.2020 schreibt die Einhaltung der Betriebsobergrenze für Stickstoff, umgangssprachlich „170 kg N Grenze“ vor. Durch den Wegfall der Pflicht zur Erstellung eines gesamtbetrieblichen Nährstoffvergleiches, aber der bleibenden Grenze der 170 kg N/ aus organischen und organischen-mineralischen Düngern, haben wir ein Modul entwickelt, um diese zu berechnen. Diese 170 kg N Grenze ist unabhängig vom Düngedarf und gilt europaweit nach der Nitratrichtline der EU. Die Betriebsobergrenze wird bei Kontrollen der Einhaltung des Düngerrechts weiter kontrolliert und muss deshalb auch vorgelegt werden. Die innerbetriebliche Obergrenze verschiebt sich durch die Veränderung der Düngeverordnung vom 01.05.2020. Es müssen Flächen mit Restriktionen bei der N Düngung bei der Berechnung der Betriebsobergrenze berücksichtigt werden.

Inhaltsverzeichnis

    Geschätze Lesedauer:   5 Minuten

    Vorgehensweise

    Beim Starten der Betriebsobergrenze hast du die Möglichkeit der Datenübernahme, aus einem der anderen Module. Dazu wählst du das entsprechende Modul und den Zeitraum, den du übernehmen willst, aus. Mit Klicken auf das Feld „Datenübernahme“ werden diese Daten in das Programm übertragen. Durch die Datenübernahme aus den Modulen Düngeplanung und Ackerschlagkartei ist die Anbaufläche schlagbezogen. Du kannst aber auch ohne eine Datenübernahme starten.

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    Betriebsobergrenze starten

    Hinweis: Alle Änderungen, die Sie hier in den Schlagdaten durchführen, werden automatisch auch in der Düngeplanung und der Ackerschlagkartei durchgeführt. Die Schlagdaten sind miteinander synchronisiert!

                                                                                                                                                                                                                                                                       

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