Schritt 2 Tierhaltung
In der Betriebsobergrenze werden die Tierplätze bzw. bei Rindern der Wert aus der HIT-Datenbank benötigt. In dieser Maske können Sie über die Vorfilter die Tiere filtern und entsprechend die Tierart eintragen. Beim Weidefaktor müssen Sie „halbtägig“ oder „ganztägig“ eintragen, da dieses zu veränderten Werten führt. Die Großvieheinheit (GV) berechnet sich aus Ihren Angaben automatisch. Alle Tiere müssen in diesem Schritt eingetragen werden. Das gilt auch wenn Sie eine individuelle Stallbilanz für bestimmte Tiere in Schritt 3 eintragen. Die Tierart mit einer individuellen Stallbilanz müssen Sie bitte in der Tabelle mit der Checkbox 170kg DEAKTIVIEREN um doppelte Mengenangaben auszuschließen.
Betriebsobergrenze Schritt 2 Tierhaltung
Haben Sie die Daten aus der Nährstoffbilanz oder der Stoffstrombilanz übernommen, ist Ihr Tierbestand schon eingetragen. In diesem Fall müssen Sie die Daten nur noch überprüfen und gegebenenfalls ändern.
Unter der Tabelle befindet sich ein Feld für Eingabe der anfallenden Mengen an Niederschlags- und Abwasser sowie Silagesickersäfte. Hier müssen Sie die in Ihrem Betrieb anfallenden Mengen eintragen.
Diese Eingabe wird zur Ermittlung des Lagerraums (siehe Ergebnisreiter Lagerraum) benötigt.