2.Schritt Tierhaltung

Version 7.1 von Stella Brackmann am 25.11.2024 07:30

2.Schritt Tierhaltung

In der Betriebsobergrenze werden die Tierplätze bzw. bei Rindern der Wert aus der HIT-Datenbank benötigt. In dieser Maske kannst Du über die Vorfilter die Tiere filtern und entsprechend die Tierart eintragen. Beim Weidefaktor musst Du „halbtägig“ oder „ganztägig“ eintragen, da dieses zu veränderten Werten führt. Die Großvieheinheit (GV) berechnet sich aus Ihren Angaben automatisch. Alle Tiere müssen in diesem Schritt eingetragen werden. Das gilt auch wenn Du eine individuelle Stallbilanz für bestimmte Tiere in Schritt 3 einträgst. Die Tierart mit einer individuellen Stallbilanz musst Du bitte in der Tabelle mit der Checkbox 170kg DEAKTIVIEREN um doppelte Mengenangaben auszuschließen.

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Betriebsobergrenze Schritt 2 Tierhaltung

Hast Du die Daten aus der Nährstoffbilanz oder der Stoffstrombilanz übernommen, ist dein Tierbestand schon eingetragen. In diesem Fall musst Du die Daten nur noch überprüfen und gegebenenfalls ändern.

Unter der Tabelle befindet sich ein Feld für Eingabe der anfallenden Mengen an Niederschlags- und Abwasser sowie Silagesickersäfte. Hier musst Du die in deinem Betrieb anfallenden Mengen eintragen.

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Diese Eingabe wird zur Ermittlung des Lagerraums (siehe Ergebnisreiter Lagerraum) benötigt.