Version 2.2 von Tobias Unsleber am 06.03.2024 09:11

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1 Im Verteilungsrechner Rote Gebiete können Sie den Gesamtbetrieblichen Düngebedarf im Roten Gebiet auf Ihre Kulturen bzw. Schläge verteilen.
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3 Standardmäßig sind von jeder Kultur bzw. Schlag 20% des berechneten Düngebedarfs abgezogen. Die Düngeverordnung (§ 13a Absatz 2 ) räumt aber die Möglichkeit ein, dass Sie den gesamtbetrieblichen Düngebedarf Ihrer Flächen im Roten Gebiet kultur- bzw. schlagweise variieren können, solange der verringerte Gesamtbedarf der Schläge nicht überschritten wird.
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5 In den Ansichten Kultur- bzw. Schlagweise Anpassung sehen Sie Ihre angebauten Kulturen/Schläge im Roten Gebiet mit dem berechneten Stickstoffbedarf im Überblick. Über die Spalten Abschlag Rotes Gebiet ~(%) bzw. kg N/ha können Sie den Abschlag für die einzelne Kultur/Schlag variieren.
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7 In der Tabelle //Jährlicher betrieblicher Gesamtdüngebedarf für Stickstoff im Roten Gebiet// sehen Sie, ob Sie nach Anpassung des Abschläge den erlaubten Gesamtdüngebedarf im Roten Gebiet einhalten.
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