Verteilungsrechner Rote Gebiete
Im Verteilungsrechner Rote Gebiete können Sie den Gesamtbetrieblichen Düngebedarf im Roten Gebiet auf Ihre Kulturen bzw. Schläge verteilen.
Standardmäßig sind von jeder Kultur bzw. Schlag 20% des berechneten Düngebedarfs abgezogen. Die Düngeverordnung (§ 13a Absatz 2 ) räumt aber die Möglichkeit ein, dass Sie den gesamtbetrieblichen Düngebedarf Ihrer Flächen im Roten Gebiet kultur- bzw. schlagweise variieren können, solange der verringerte Gesamtbedarf der Schläge nicht überschritten wird.
In den Ansichten Kultur- bzw. Schlagweise Anpassung sehen Sie Ihre angebauten Kulturen/Schläge im Roten Gebiet mit dem berechneten Stickstoffbedarf im Überblick. Über die Spalten Abschlag Rotes Gebiet (%) bzw. kg N/ha können Sie den Abschlag für die einzelne Kultur/Schlag variieren.
In der Tabelle Jährlicher betrieblicher Gesamtdüngebedarf für Stickstoff im Roten Gebiet sehen Sie, ob Sie nach Anpassung des Abschläge den erlaubten Gesamtdüngebedarf im Roten Gebiet einhalten.