Nährstoffbilanz

Zuletzt geändert von Stella Brackmann am 06.03.2025 11:59

Nährstoffbilanz_Small.pngDie Nährstoffbilanz musste laut Düngeverordnung von jedem landwirtschaftlichen Betrieb jährlich vorgelegt werden. Mit in Krafttreten der neuen Düngeverordnung 2017 durfte bei einem Vergleich mit den Vorjahressalden die Stickstoffmenge 60 kg/ ha und Jahr (ab 2020: 50 kg N/ ha und Jahr) im Durchschnitt der letzten drei Jahre nicht überschritten werden. Für Phosphor gilt 20 kg P2O5 je ha und Jahr (ab 2023 10 kg je ha und Jahr) im Durchschnitt der letzten sechs Jahre als Höchstgrenze.

Nach der Düngeverordnung musstest du bis 2021 jährlich eine Nährstoffbilanz deines Betriebes erstellen, die den Nährstoffvergleich von Stickstoff, Phosphat und Kalium zeigt. Das Modul ist noch aktiv um zurückliegende Bilanzen zu archivieren und zu bearbeiten. Die Nährstoffbilanz wurde abgelöst von der jährlichen Pflicht die Betriebsobergenze (170 kg/N-Grenze) zu erstellen.

Bitte beachte, dass dieses Modul für zukünftige Bilanzen ab dem Jahr 2021 nicht weiterhin gepflegt und überarbeitet wird. Dies bedeutet, dass es Einschränkungen bei den Funktionalitäten geben kann.

Inhaltsverzeichnis

    Geschätze Lesedauer:   5 Minuten

    Nährstoffbilanz erstellen

    Das Modul Nährstoffbilanz erreichst du in näon zentrale Dropdownmenü unter Nährstoffmanagement oder über die Kachel auf der Start- und Einstiegsseite.

    Um deine Nährtstoffbilanz zu erstellen oder deine vorhandene Bilanz zu bearbeiten, wähle zuerst einen Betrieb aus. Das Dropdown ist beim Betreten der Seite bereits vorausgewählt und ermöglicht bei einer langen Liste von Auswahlmöglichkeiten das sofortige Suchen durch Eintippen eines Suchbegriffs. Du kannst nach dem Betriebsnamen oder auch der EU Nummer des Betriebes suchen. 

    Nach der Auswahl des Betriebs lädt das Programm alle in der Vergangenheit bereits erstellten Nährstoffbilanzen und listet sie in chronologischer Reihenfolge auf. Danach wird für die Neuerstellung entweder das aktuelle Jahr oder das nächste Jahr nach der letzten Nährstoffbilanz vorgeschlagen, so dass du dies in der Regel nicht auswählen musst. 

    Durch das Bilanzdatum, wählst du die zu dem Zeitpunkt gültigen Stammdaten. Solltest du eine Nährstoffbilanz rückwirkend für ein vergangenes Jahr erstellen, solltest du das Bilanzdatum ebenfalls entsprechend zurücketzen. So kannst du sicher sein, dass die zu dem Zeitpunkt gültigen Stammdaten genutzt werden.

    Nährstoffbilanz.png

    Überschrift

    Datenübernahme

    Als nächstes öffnet sich ein Fenster zur Datenübernahme. Hier kannst du auswählen, ob du die Daten aus der Düngeplanung oder aus einem der Vorjahre übernehmen willst.

    Nährstoffbilanz Datenübernahme.png

    Überschrift

    Nährstoffbilanz bearbeiten

    Wenn du eine angelegte Nährstoffbilanz einmal bearbeiten oder einsehen möchtest, wählst du aus der chronologisch nach Jahren sortierten Liste die gewünschte Zeile und klickst auf der rechten Seite auf das Stift-Symbol, um die Bilanz zu bearbeiten und auf das Drucker-Symbol, um das Ergebnis der Bilanz aufzurufen und direkt zu den Drucken zu gelangen. Eine Nährstoffbilanz kann unter "Ergebnis" abgeschlossen werden. Durch die farbliche Markierung kannst du auf einen Blick erkennen, ob eine Bilanz offen oder erledigt ist - orange oder grün.

    Eine abgeschlossene Bilanz lässt sich jederzeit wieder öffnen und bearbeiten. Verwende dafür das Drucker-Symbol und wähle den Haken für "Bilanz abschließen" wieder ab.

    Nährstoffbilanz löschen

    Über das Mülleimer-Symbol kann eine bereits angelegte Nährstoffbilanz wieder gelöscht werden. Die Schlaglisten sind für alle Module synchronisiert. Mit Löschung der Nährstoffbilanz bleiben also deine Daten z.B. in der Düngeplanung bestehen. Bitte beachte auch, dass Kosten für eine Nährstoffbilanz anfallen, sobald du diese angelegt hast. D.h. trotz einer Löschung, fallen die Kosten für die erstellte Bilanz an.

    Einzelne Schritte in der Nährstoffbilanz

    Die Nährstoffbilanz besteht aus mehreren Schritten, mit dem rechtsseitigen Reiter "Schritte" bekommst du einen Überblick und kannst zwischen den Schritten wechseln.

    Schritt 1 Zufuhr von Handelsdüngern

    Bei jedem Schritt gibt es Suchfunktionen. Bei Schritt eins "Zufuhr von Handelsdüngern" kannst du die Suche mit Eingabe der Düngergruppe und der Düngesorte erleichtern. Du kannst jedoch auch einfach in das Feld Düngergruppen etwas eintippen und die Suchfunktion wird automatisch nach dem Alphabet gefiltert.

    Zufuhr aus Handelsdünger.png

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    Die Mengenangaben zum Handelsdüngeraufwand solltest du aus dem betriebswirtschaftlichen Abschluss übernehmen. Nachdem du die Mengenangabe gemacht habst, kannst du den Dünger mit dem grünen Plus speichern.

    grünes Plus Handelsdünger.png

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    Die Mengenangaben kannst du jederzeit durch einen Mausklick in das entsprechende Feld ändern. Nach Änderung der Menge klickst du auf das Taschenrechner-Symbol, damit die Nährstoffgehalte aktualisiert werden. Löschen kannst du die hinzugefügten Dünger durch einen Klick auf das rote Kreuz.

    Schritt 2 Zufuhr aus Tierhaltung

    Bei Schritt zwei "Zufuhr aus Tierhaltung" ist die Angabe der Tierplätze erforderlich. Bei Rindern ist der Wert aus der HIT-Datenbank zu entnehmen. Bei den anderen Tierarten gilt die Durchschnittszahl aus dem Jahresabschluss des Betriebes (ggf. HIT-Datenbank).

    Die Plätze und die Stalltage können jederzeit wieder geändert werden. Zum Aktualisieren der geänderten Daten klicke das Taschenrechner-Symbol.

    Schritt 2 Zufuhhr aus Tierhaltung.png

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    Schritt 2 - Zufuhr aus der Tierhaltung

    Schritt 3 Zufuhr durch Organischen Dünger

    Für die organischen Dünger im dritten Schritt solltest du die Daten mit den auf dem Betrieb vorhandenen Lieferscheinen abgleichen.

    Achtung:

    Nach der neuen Düngeverordnung wird die Ausbringungsgrenze von 170 kg-N/ha im Betriebsdurchschnitt von Wirtschaftsdüngern tierischer Herkunft auf alle organischen und organisch-mineralischen Düngemittel erweitert. Von daher wird auch der gesamte Stickstoff von Gärresten, Kompost, Klärschlamm u. ä. bei der Berechnung der Nährstoffbilanz berücksichtigt.

    Nach der alten Düngeverordnung wurde bei den Sekundärrohstoffdüngern (z. B. Gärreste, Kompost) nur der Anteil tierischen Stickstoffs auf die Höchstgrenze von

    170 kg-N angerechnet.

    Aufnahme organische Dünger.png

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    Erstellst du noch eine Bilanz nach der alten Verordnung, muss die Angabe Sekundärrohstoff von dir bejaht werden, damit nur der Anteil tierischen Stickstoffs für die Höchstgrenze von 170 kg-N aus tierischer Herkunft angerechnet wird.

    Bei Bilanzen nach der neuen Düngeverordnung taucht diese Abfrage nicht mehr auf.

    Schritt 4a Zufuhr aus Einstreumaterial und 4b Zufuhr durch Leguminosen

    Schritt 4 ist in 4a "Zufuhr durch Einstreumaterial" und 4b "Zufuhr durch Leguminosen" geteilt. Wenn du als Zwischenfrucht eine Leguminose anbaust, musst du dies in 4b angeben.

    Schritt 5a Abfuhr von Haupternteprodukten

    Schritt 5a handelt die "Abfuhr von Haupternteprodukten" ab. Für die Erträge kannst du Schätzwerte eingeben, sofern diese dir noch nicht bekannt sind.

    Mit der neuen Düngeverordnung wurde in die Nährstoffbilanz die Plausibilisierung der Grobfuttererzeugung eingeführt. Zum Grobfutter zählen Grünland, Acker- und Kleegras sowie Silomais als auch die daraus produzierten Futtermittel wie Gras- und Maissilage, Heu und CCM. Statt die Grobfuttermenge und deren Nährstoffgehalte wie bisher zu schätzen, wird die Nährstoffaufnahme des Tierbestandes für den Nährstoffanfall herangezogen. Diese Berechnung gilt für Rinder (Milch- und Fleischerzeugung), die Erzeugung von Lammfleisch und Ziegenmilch, Gehegewild sowie für Pferde.

    Aus diesem Grund erscheinen in diesem Schritt KEINE Nährstoffangaben für die oben genannten Kulturen mehr, wenn eine der aufgezählten Tierarten in Schritt zwei angegeben wurde.

    Falls du deinen Silomais ab Feld verkaufst, wählst du dafür bei der Kulturart „Silomais Verkauf ab Feld“ aus. Dann erscheinen die entsprechenden Nährstoffangaben.

    Die ausführliche Berechnung der Grobfutterabfuhr findst du dann im Ergebnisteil unter dem Reiter "Einzelauflistung". Unterhalb des Schrittes 5a findest du die Punkte A) bis D), wo du nochmal ganz genau die Plausibilisierung des Grobfutters nachvollziehen kannst.

    Schritt 5 all  Zu- und Abfuhr von Grobfutter

    Der Schritt 5aII erscheint in der Nährstoffbilanz nur dann, wenn du Rinder, Lämmer, Ziegen oder Gehegewild im Schritt zwei bei "Tierhaltung" angegeben haben. In diesem Schritt musst du nur etwas angeben, wenn du Grobfutter dazugekauft oder verkauft hast.

    Beachte, dass du bei der Abfuhr von Grobfuttermittel ein Minuszeichen vor die abgefahrene Futtermenge setzen musst.

    Schritt 5b Abfuhr durch Zwischenfrüchte

    In "5b Abfuhr durch Zwischenfrüchte und Produkte des Weinbaus" muss eine nicht geerntete Zwischenfrucht, wie z.B. Senf nicht angegeben werden. Angeben musst du aber z.B. einen Ackergrasbestand, den du aberntest.

    5b Abfuhr durch verkaufte Zwischenfrüchte.png

    Überschrift

    Der Nährstoffmanager gibt die Erträge für die Zwischenfrüchte vor. Du musst lediglich die Fläche eintragen.

    Schritt 5c Abfuhr durch verkaufte / verfütterte Ernterückstände

    Schritt 5c, der die "Abfuhr durch verkaufte / verfütterte Ernterückstände" betrifft, ist mit Schritt 5a verbunden, der die "Abfuhr durch Haupternteprodukte" regelt. Daher ist die Pflanzenauswahl in der Suchfunktion eingeschränkt. Zum Beispiel können nur die vier Haupternteprodukte für die Abfuhr von Ernterückständen wie Stroh ausgewählt werden. Die Erträge werden erneut vom Programm vorgegeben.

    5b Abfuhr durch verkaufte Zwischenfrüchte.png

    Überschrift

    Schritt 6 Abfuhr durch Organische Dünger

    Wenn du die Rindergülle deines Betriebes an eine Biogasanlage abgeben und dafür Biogärreste zurückbekommst, achte bitte auf eine Übereinstimmung der Mengen.

    Eintragen musst du die bei der Meldebank der Landwirtschaftskammer angegebene Biogärrestmenge. Oft ist die Menge der Rindergülle, welche der Nährstoffmanager selbst berechnet, geringer als die gemeldete Biogärrestmenge. Denn der tatsächliche Anfall an Rindergülle ist meistens deutlich höher, folglich wird auch eine höhere Menge an die Biogasanlage abgegeben.

    6.Abgabe Organische Dünger.png

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    • Zur Lösung des Problems kannst du in Schritt sechs über die Plausibilisierung die Mengen anpassen.
    • In der Plausibilisierung findest du die Wirtschaftsdünger, die du in Schritt drei angegeben hast.
    • Ändere die Mengen so, dass die Menge der Gülle der gelieferten Menge entspricht. Die Nährstoffmengen verändern sich dabei nicht.
    • Wähle die Dünger mit einem Häkchen aus, um sie zu übernehmen.

    Zusätzlich hast du die Möglichkeit, in den Stammdaten den Nährstoffgehalt der abgegebenen Gülle anzupassen, um sicherzustellen, dass die Mengen im Ergebnis übereinstimmen. Um zu den Stammdaten zu gelangen, klicke mit der rechten Maustaste auf den Reiter 'Stammdaten'. Im sich öffnenden Menü wähle entweder 'In einer neuen Registerkarte öffnen' oder 'In einem neuen Fenster öffnen'. Daraufhin wird eine Liste mit allen Stammdaten angezeigt. Wähle 'Organische Dünger', um zu der Liste zu gelangen, in der du die einzelnen Güllen eingeben und bearbeiten kannst.

    Schritt Vorjahressalden

    Zuletzt kannst du die Vorjahressalden eingeben, wenn diese nicht mit dem Nährstoffmanager berechnet wurden. Du solltest die Salden der letzten sechs Jahre kennen, da der Phosphorvergleich über sechs Jahre dokumentiert werden muss.

    Vorjahressalden.png

    Ergebnis

    Wenn du auf "weiter" klickst, wird das Ergebnis berechnet.

    Ergebnis Nährstoffbilanzierung.png

    Du kannst verschiedene Reiter aufrufen. In dem ersten Reiter „Nährstoffvergleich“ sind die einzelnen Posten der Nährstoffzufuhr und –abfuhr aufgelistet. Das Ergebnis der Bilanz ist in grünen und roten Zahlen angegeben. Positive Zahlen haben eine grüne Farbe, negative eine rote Farbe.

    Bitte beachte, dass laut Düngeverordnung für Stickstoff in den Jahren 2018, 2019 und 2020 ein Kontrollwert von 60 kg N je Hektar und Jahr und für Phosphor in den Jahren 2018 – 2023 ein Kontrollwert von 20 kg Phosphat je Hektar und Jahr nicht überschritten werden darf!

    Unter dem Reiter „Einzelauflistung“ findest du die detaillierte Auflistung der Nährstoffzu- und -abfuhren sowie die plausibilisierte Grobfutterbewertung.

    Im „Jahresvergleich“ erzählst du die Übersicht über Vorjahressalden.

    Unter dem Reiter Stickstoffmenge kannst du die N-Menge aus den Wirtschaftsdüngern einsehen, die zur Ermittlung der betrieblichen Obergrenze von 170 kg N/ha und Jahr einbezogen werden. Unter der Aufstellung bekommst du einen Hinweis, ob deine eingesetzte N-Menge zulässig ist.

    Ergebnis Nährstoffbilanzierung rot und grün.png

    Überschrift

    Über den Reiter „Tierliste“ siehst du alle eingegebenen und vom Nährstoffmanager berechneten Daten zu den in Schritt zwei angelegten Tieren.

    Über den Druckbereich oben rechts kannst du wählen, ob du dir die Nährstoffbilanz als Gesamtdruck oder die einzelnen Ergebnisübersichten als PDF ausgeben lassen möchtest. Diese PDF-Dateien kannst du dann ausdrucken und auf Ihrem PC abspeichern.

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