Änderungen von Dokument Nährstoffbilanz

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1 -**[[image:Nährstoffbilanz_Small.png||data-xwiki-image-style-text-wrap="true" height="70" width="100"]]Die Nährstoffbilanz musste laut Düngeverordnung von jedem landwirtschaftlichen Betrieb jährlich vorgelegt werden. Mit in Krafttreten der neuen Düngeverordnung 2017 durfte bei einem Vergleich mit den Vorjahressalden die Stickstoffmenge 60 kg/ ha und Jahr (ab 2020: 50 kg N/ ha und Jahr) im Durchschnitt der letzten drei Jahre nicht überschritten werden. Für Phosphor gilt 20 kg P,,2,,O,,5,, je ha und Jahr (ab 2023 10 kg je ha und Jahr) im Durchschnitt der letzten sechs Jahre als Höchstgrenze.**
1 +**[[image:Nährstoffbilanz_Small.png||data-xwiki-image-style-text-wrap="true" height="70" width="100"]]**Die **Nährstoffbilanz** musste laut Düngeverordnung von jedem landwirtschaftlichen Betrieb jährlich vorgelegt werden. Mit in Krafttreten der neuen Düngeverordnung 2017 durfte bei einem Vergleich mit den Vorjahressalden die Stickstoffmenge 60 kg/ ha und Jahr (ab 2020: 50 kg N/ ha und Jahr) im Durchschnitt der letzten drei Jahre nicht überschritten werden. Für Phosphor gilt 20 kg P,,2,,O,,5,, je ha und Jahr (ab 2023 10 kg je ha und Jahr) im Durchschnitt der letzten sechs Jahre als Höchstgrenze**.**
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4 4  Nach der Düngeverordnung musstest du bis 2021 jährlich eine Nährstoffbilanz deines Betriebes erstellen, die den Nährstoffvergleich von Stickstoff, Phosphat und Kalium zeigt. Das Modul ist noch aktiv um zurückliegende Bilanzen zu archivieren und zu bearbeiten. Die Nährstoffbilanz wurde abgelöst von der jährlichen Pflicht die __[[Betriebsobergenze (170 kg/N-Grenze)>>doc:Landberatung.Betriebsobergrenze.WebHome]]__ zu erstellen.