Änderungen von Dokument Nährstoffbilanz

Zuletzt geändert von Stella Brackmann am 20.08.2025 01:10

Von Version 2.1
bearbeitet von Jana Wesebaum
am 12.03.2024 10:47
Änderungskommentar: Es gibt keinen Kommentar für diese Version
Auf Version 5.1
bearbeitet von Jana Wesebaum
am 24.05.2024 11:11
Änderungskommentar: Es gibt keinen Kommentar für diese Version

Zusammenfassung

Details

Seiteneigenschaften
Inhalt
... ... @@ -4,6 +4,12 @@
4 4  Nach der Düngeverordnung musstest du bis 2021 jährlich eine Nährstoffbilanz deines Betriebes erstellen, die den Nährstoffvergleich von Stickstoff, Phosphat und Kalium zeigt. Das Modul ist noch aktiv um zurückliegende Bilanzen zu archivieren und zu bearbeiten. Die Nährstoffbilanz wurde abgelöst von der jährlichen Pflicht die __[[Betriebsobergenze (170 kg/N-Grenze)>>doc:Landberatung.Betriebsobergrenze.WebHome]]__ zu erstellen.
5 5  
6 6  
7 +(% class="box warningmessage" %)
8 +(((
9 +Bitte beachte, dass dieses Modul für zukünftige Bilanzen ab dem Jahr 2021 nicht weiterhin gepflegt und überarbeitet wird. Dies bedeutet, dass es Einschränkungen bei den Funktionalitäten geben kann.
10 +)))
11 +
12 +
7 7  {{html clean="false"}}
8 8  <div id="content_list">
9 9  <h4><i class="fa fa-book"></i>Inhaltsverzeichnis</h4>
... ... @@ -27,16 +27,31 @@
27 27  
28 28  Durch das Bilanzdatum, wählst du die zu dem Zeitpunkt gültigen Stammdaten. Solltest du eine Nährstoffbilanz rückwirkend für ein vergangenes Jahr erstellen, solltest du das Bilanzdatum ebenfalls entsprechend zurücketzen. So kannst du sicher sein, dass die zu dem Zeitpunkt gültigen Stammdaten genutzt werden.
29 29  
30 -[[image:Nährstoffbilanz.png||data-xwiki-image-style-border="true" height="227" width="1400"]]
36 +[[Überschrift>>image:Nährstoffbilanz.png||data-xwiki-image-style-border="true"]]
31 31  
32 32  
33 33  === Datenübernahme ===
34 34  
35 -Als nächstes öffnet sich ein Fenster zur Datenübernahme. Hier kannst du auswählen, ob du die Daten aus der Düngeplanung  oder aus der Ackerschlagkartei übernehmen willst und aus welchem Jahr.
41 +Als nächstes öffnet sich ein Fenster zur Datenübernahme. Hier kannst du auswählen, ob du die Daten aus der Düngeplanung oder aus einem der Vorjahre übernehmen willst.
36 36  
37 -[[image:Nährstoffbilanz Datenübernahme.png||data-xwiki-image-style-border="true" height="186" width="560"]]
43 +[[Überschrift>>image:Nährstoffbilanz Datenübernahme.png||data-xwiki-image-style-border="true"]]
38 38  
39 39  
46 +=== Nährstoffbilanz bearbeiten ===
47 +
48 +Wenn du eine angelegte Nährstoffbilanz einmal bearbeiten oder einsehen möchtest, wählst du aus der chronologisch nach Jahren sortierten Liste die gewünschte Zeile und klickst auf der rechten Seite auf das Stift-Symbol, um die Bilanz zu bearbeiten und auf das Drucker-Symbol, um das Ergebnis der Bilanz aufzurufen und direkt zu den Drucken zu gelangen. Eine Nährstoffbilanz kann unter "Ergebnis" abgeschlossen werden. Durch die farbliche Markierung kannst du auf einen Blick erkennen, ob eine Bilanz offen oder erledigt ist - orange oder grün.
49 +
50 +(% class="box warningmessage" %)
51 +(((
52 +Eine abgeschlossene Bilanz lässt sich jederzeit wieder öffnen und bearbeiten. Verwende dafür das Drucker-Symbol und wähle den Haken für "Bilanz abschließen" wieder ab.
53 +)))
54 +
55 +
56 +=== Nährstoffbilanz löschen ===
57 +
58 +Über das Mülleimer-Symbol kann eine bereits angelegte Nährstoffbilanz wieder gelöscht werden. Die Schlaglisten sind für alle Module synchronisiert. Mit Löschung der Nährstoffbilanz bleiben also deine Daten z.B. in der Düngeplanung bestehen. Bitte beachte auch, dass Kosten für eine Nährstoffbilanz anfallen, sobald du diese angelegt hast. D.h. trotz einer Löschung, fallen die Kosten für die erstellte Bilanz an.
59 +
60 +
40 40  **Einzelne Schritte in der Nährstoffbilanz**
41 41  
42 42  Die Nährstoffbilanz besteht aus mehreren Schritten, mit dem rechtsseitigen Reiter "Schritte" bekommst du einen Überblick und kannst zwischen den Schritten wechseln.
... ... @@ -48,11 +48,11 @@
48 48  
49 49  Bei jedem Schritt gibt es Suchfunktionen. Bei Schritt eins "Zufuhr von Handelsdüngern" kannst du die Suche mit Eingabe der Düngergruppe und der Düngesorte erleichtern. Du kannst jedoch auch einfach in das Feld Düngergruppen etwas eintippen und die Suchfunktion wird automatisch nach dem Alphabet gefiltert.
50 50  
51 -[[image:Zufuhr aus Handelsdünger.png||data-xwiki-image-style-border="true" height="324" width="1200"]]
72 +[[Überschrift>>image:Zufuhr aus Handelsdünger.png||data-xwiki-image-style-border="true"]]
52 52  
53 53  Die Mengenangaben zum Handelsdüngeraufwand solltest du aus dem betriebswirtschaftlichen Abschluss übernehmen. Nachdem du die Mengenangabe gemacht habst, kannst du den Dünger mit dem //grünen Plus// speichern.
54 54  
55 -[[image:grünes Plus Handelsdünger.png||data-xwiki-image-style-border="true" height="74" width="179"]]
76 +[[Überschrift>>image:grünes Plus Handelsdünger.png||data-xwiki-image-style-border="true"]]
56 56  
57 57  Die Mengenangaben kannst du jederzeit durch einen Mausklick in das entsprechende Feld ändern. Nach Änderung der Menge klickst du auf das //Taschenrechner//-Symbol, damit die Nährstoffgehalte aktualisiert werden. Löschen kannst du die hinzugefügten Dünger durch einen Klick auf das //rote Kreuz//.
58 58  
... ... @@ -62,7 +62,7 @@
62 62  
63 63  Die Plätze und die Stalltage können jederzeit wieder geändert werden. Zum Aktualisieren der geänderten Daten klicke das Taschenrechner-Symbol.
64 64  
65 -[[image:Schritt 2 Zufuhhr aus Tierhaltung.png||data-xwiki-image-style-border="true" height="210" width="1200"]]
86 +[[Überschrift>>image:Schritt 2 Zufuhhr aus Tierhaltung.png||data-xwiki-image-style-border="true"]]
66 66  
67 67  **Schritt 3 Zufuhr durch Organischen Dünger**
68 68  
... ... @@ -77,7 +77,7 @@
77 77  
78 78  170 kg-N angerechnet.
79 79  
80 -[[image:Aufnahme organische Dünger.png||data-xwiki-image-style-border="true" height="108" width="1200"]]
101 +[[Überschrift>>image:Aufnahme organische Dünger.png||data-xwiki-image-style-border="true"]]
81 81  
82 82  
83 83  Erstellst du noch eine Bilanz nach der alten Verordnung, muss die Angabe Sekundärrohstoff von dir bejaht werden, damit nur der Anteil tierischen Stickstoffs für die Höchstgrenze von 170 kg-N aus tierischer Herkunft angerechnet wird.