Änderungen von Dokument Nährstoffbilanz

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Zusammenfassung

Details

Seiteneigenschaften
Dokument-Autor
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1 -XWiki.BettinaBrinkmann
1 +XWiki.StellaBrackmann
Inhalt
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1 -**[[image:Nährstoffbilanz_Small.png||data-xwiki-image-style-text-wrap="true" height="70" width="100"]]Die Nährstoffbilanz musste laut Düngeverordnung von jedem landwirtschaftlichen Betrieb jährlich vorgelegt werden. Mit in Krafttreten der neuen Düngeverordnung 2017 durfte bei einem Vergleich mit den Vorjahressalden die Stickstoffmenge 60 kg/ ha und Jahr (ab 2020: 50 kg N/ ha und Jahr) im Durchschnitt der letzten drei Jahre nicht überschritten werden. Für Phosphor gilt 20 kg P,,2,,O,,5,, je ha und Jahr (ab 2023 10 kg je ha und Jahr) im Durchschnitt der letzten sechs Jahre als Höchstgrenze.**
1 +**[[image:Nährstoffbilanz_Small.png||data-xwiki-image-style-text-wrap="true" height="70" width="100"]]**Die **Nährstoffbilanz** musste laut Düngeverordnung von jedem landwirtschaftlichen Betrieb jährlich vorgelegt werden. Mit in Krafttreten der neuen Düngeverordnung 2017 durfte bei einem Vergleich mit den Vorjahressalden die Stickstoffmenge 60 kg/ ha und Jahr (ab 2020: 50 kg N/ ha und Jahr) im Durchschnitt der letzten drei Jahre nicht überschritten werden. Für Phosphor gilt 20 kg P,,2,,O,,5,, je ha und Jahr (ab 2023 10 kg je ha und Jahr) im Durchschnitt der letzten sechs Jahre als Höchstgrenze**.**
2 2  
3 3  
4 4  Nach der Düngeverordnung musstest du bis 2021 jährlich eine Nährstoffbilanz deines Betriebes erstellen, die den Nährstoffvergleich von Stickstoff, Phosphat und Kalium zeigt. Das Modul ist noch aktiv um zurückliegende Bilanzen zu archivieren und zu bearbeiten. Die Nährstoffbilanz wurde abgelöst von der jährlichen Pflicht die __[[Betriebsobergenze (170 kg/N-Grenze)>>doc:Landberatung.Betriebsobergrenze.WebHome]]__ zu erstellen.
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62 62  
63 63  Die Nährstoffbilanz besteht aus mehreren Schritten, mit dem rechtsseitigen Reiter "Schritte" bekommst du einen Überblick und kannst zwischen den Schritten wechseln.
64 64  
65 -WO IST DER REITER? <-Anmerkung Bettina
66 66  
67 67  
68 68  **Schritt 1 Zufuhr von Handelsdüngern**
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102 102  
103 103  170 kg-N angerechnet.
104 104  
105 -[[Überschrift>>image:Aufnahme organische Dünger.png||data-xwiki-image-style-border="true"]]
104 +[[Überschrift>>image:Aufnahme Organische Dünger_WIKI.png||alt="Aufnahme organische Dünger.png" data-xwiki-image-style-alignment="start" data-xwiki-image-style-border="true" height="117" width="1400"]]
106 106  
107 107  
107 +
108 +
109 +
110 +
108 108  Erstellst du noch eine Bilanz nach der alten Verordnung, muss die Angabe Sekundärrohstoff von dir bejaht werden, damit nur der Anteil tierischen Stickstoffs für die Höchstgrenze von 170 kg-N aus tierischer Herkunft angerechnet wird.
109 109  
110 110  Bei Bilanzen nach der neuen Düngeverordnung taucht diese Abfrage nicht mehr auf.
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140 140  In "5b Abfuhr durch Zwischenfrüchte und Produkte des Weinbaus" muss eine nicht geerntete Zwischenfrucht, wie z.B. Senf nicht angegeben werden. Angeben musst du aber z.B. einen Ackergrasbestand, den du aberntest.
141 141  
142 142  
143 -[[image:5b Abfuhr durch verkaufte Zwischenfrüchte.png||data-xwiki-image-style-border="true" height="100" width="1200"]]
146 +[[Überschrift>>image:5b Abfuhr durch verkaufte Zwischenfrüchte.png||data-xwiki-image-style-alignment="start" data-xwiki-image-style-border="true" height="117" width="1400"]]
144 144  
145 145  
146 146  Der Nährstoffmanager gibt die Erträge für die Zwischenfrüchte vor. Du musst lediglich die Fläche eintragen.
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148 148  
149 149  **Schritt 5c Abfuhr durch verkaufte / verfütterte Ernterückstände**
150 150  
151 -Schritt 5c "Abfuhr durch verkaufte / verfütterte Ernterückstände" bezieht sich auf Schritt 5a "Abfuhr durch Haupternteprodukte", deshalb ist die Pflanzenauswahl in der Suchfunktion für diese eingeschränkt. Gibt es beispielsweise nur vier Haupternteprodukte und können nur von diesen die Ernterückstände wie z. B. Stroh abgefahren werden. Der Ertrag wird wieder durch das Programm vorgegeben.
154 +Schritt 5c, der die "Abfuhr durch verkaufte / verfütterte Ernterückstände" betrifft, ist mit Schritt 5a verbunden, der die "Abfuhr durch Haupternteprodukte" regelt. Daher ist die Pflanzenauswahl in der Suchfunktion eingeschränkt. Zum Beispiel können nur die vier Haupternteprodukte für die Abfuhr von Ernterückständen wie Stroh ausgehlt werden. Die Erträge werden erneut vom Programm vorgegeben.
152 152  
156 +[[Überschrift>>image:Abfuhr durch verkaufte Ernterückstände_WIKI.png||alt="5b Abfuhr durch verkaufte Zwischenfrüchte.png" data-xwiki-image-style-alignment="start" data-xwiki-image-style-border="true" height="192" width="1400"]]
153 153  
154 -**ODER ANMERKUNG BETTINA **:
155 155  
156 -**Schritt 5c, der die "Abfuhr durch verkaufte / verfütterte Ernterückstände" betrifft, ist mit Schritt 5a verbunden, der die "Abfuhr durch Haupternteprodukte" regelt. Daher ist die Pflanzenauswahl in der Suchfunktion eingeschränkt. Zum Beispiel können nur die vier Haupternteprodukte für die Abfuhr von Ernterückständen wie Stroh ausgewählt werden. Die Erträge werden erneut vom Programm vorgegeben.**
157 157  
158 158  
161 +
162 +
163 +
164 +
159 159  **Schritt 6 Abfuhr durch Organische Dünger**
160 160  
161 161  Wenn du die Rindergülle deines Betriebes an eine Biogasanlage abgeben und dafür Biogärreste zurückbekommst, achte bitte auf eine Übereinstimmung der Mengen.
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163 163  Eintragen musst du die bei der Meldebank der Landwirtschaftskammer angegebene Biogärrestmenge. Oft ist die Menge der Rindergülle, welche der Nährstoffmanager selbst berechnet, geringer als die gemeldete Biogärrestmenge. Denn der tatsächliche Anfall an Rindergülle ist meistens deutlich höher, folglich wird auch eine höhere Menge an die Biogasanlage abgegeben.
164 164  
165 165  
166 -[[image:6.Abgabe Organische Dünger.png||data-xwiki-image-style-border="true" height="105" width="1200"]]
172 +[[image:6.Abgabe Organische Dünger.png||data-xwiki-image-style-alignment="start" data-xwiki-image-style-border="true" height="123" width="1400"]]
167 167  
168 168  
169 169  
176 +*
177 +*
170 170  * Zur Lösung des Problems kannst du in Schritt sechs über die Plausibilisierung die Mengen anpassen.
171 171  * In der Plausibilisierung findest du die Wirtschaftsdünger, die du in Schritt drei angegeben hast.
172 172  * Ändere die Mengen so, dass die Menge der Gülle der gelieferten Menge entspricht. Die Nährstoffmengen verändern sich dabei nicht.
173 173  * Wähle die Dünger mit einem Häkchen aus, um sie zu übernehmen.
174 174  
175 -
176 -
177 177  Zusätzlich hast du die Möglichkeit, in den Stammdaten den Nährstoffgehalt der abgegebenen Gülle anzupassen, um sicherzustellen, dass die Mengen im Ergebnis übereinstimmen. Um zu den Stammdaten zu gelangen, klicke mit der rechten Maustaste auf den Reiter 'Stammdaten'. Im sich öffnenden Menü wähle entweder 'In einer neuen Registerkarte öffnen' oder 'In einem neuen Fenster öffnen'. Daraufhin wird eine Liste mit allen Stammdaten angezeigt. Wähle 'Organische Dünger', um zu der Liste zu gelangen, in der du die einzelnen Güllen eingeben und bearbeiten kannst**.**
178 178  
179 179  
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181 181  
182 182  Zuletzt kannst du die Vorjahressalden eingeben, wenn diese nicht mit dem Nährstoffmanager berechnet wurden. Du solltest die Salden der letzten sechs Jahre kennen, da der Phosphorvergleich über sechs Jahre dokumentiert werden muss.
183 183  
184 -[[image:Vorjahressalden.png||data-xwiki-image-style-border="true" height="141" width="1200"]]
190 +[[image:Vorjahressalden.png||data-xwiki-image-style-alignment="start" data-xwiki-image-style-border="true" height="165" width="1400"]]
185 185  
186 186  
187 187  **Ergebnis**
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188 188  
189 189  Wenn du auf "weiter" klickst, wird das Ergebnis berechnet.
190 190  
191 -[[image:Ergebnis Nährstoffbilanzierung.png||data-xwiki-image-style-border="true" height="139" width="1200"]]
197 +[[image:Ergebnis Nährstoffbilanzierung.png||data-xwiki-image-style-alignment="start" data-xwiki-image-style-border="true" height="162" width="1400"]]
192 192  
199 +
200 +
201 +
202 +
203 +
193 193  Du kannst verschiedene Reiter aufrufen. In dem ersten Reiter// „//Nährstoffvergleich“// //sind die einzelnen Posten der Nährstoffzufuhr und –abfuhr aufgelistet. Das Ergebnis der Bilanz ist in grünen und roten Zahlen angegeben. Positive Zahlen haben eine grüne Farbe, negative eine rote Farbe.
194 194  
195 195  **Bitte beachte, dass laut Düngeverordnung für Stickstoff in den Jahren 2018, 2019 und 2020 ein Kontrollwert von 60 kg N je Hektar und Jahr und für Phosphor in den Jahren 2018 – 2023 ein Kontrollwert von 20 kg Phosphat je Hektar und Jahr nicht überschritten werden darf!**
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216 216  Über den Druckbereich oben rechts kannst du wählen, ob du dir die Nährstoffbilanz als Gesamtdruck oder die einzelnen Ergebnisübersichten als PDF ausgeben lassen möchtest. Diese PDF-Dateien kannst du dann ausdrucken und auf Ihrem PC abspeichern.
217 217  
218 218  
230 +=== Deine Vorteile in näon ===
219 219  
232 +{{html clean="false"}}
233 +<table>
234 +<tr>
235 +<td style="width: 40px;"><span class="fa fa-check-circle" style="font-size: 30px; color: #ff6700"></span></td>
236 +<td>Ressourcenschonung</td>
237 +</tr>
238 +<tr>
239 +<td style="width: 40px;"><span class="fa fa-check-circle" style="font-size: 30px; color: #ff6700"></span></td>
240 +<td>Effizienzsteigerung </td>
241 +</tr>
242 +<tr>
243 +<td style="width: 40px;"><span class="fa fa-check-circle" style="font-size: 30px; color: #ff6700"></span></td>
244 +<td>verbesserte Betriebsführung </td>
245 +</tr>
246 +</table>
247 +{{/html}}
248 +
220 220  
Abfuhr durch verkaufte Ernterückstände_WIKI.png
Author
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1 +XWiki.BettinaBrinkmann
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1 +33.4 KB
Inhalt
Aufnahme Organische Dünger_WIKI.png
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1 +XWiki.BettinaBrinkmann
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