Änderungen von Dokument Nährstoffbilanz

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Zusammenfassung

Details

Seiteneigenschaften
Inhalt
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140 140  In "5b Abfuhr durch Zwischenfrüchte und Produkte des Weinbaus" muss eine nicht geerntete Zwischenfrucht, wie z.B. Senf nicht angegeben werden. Angeben musst du aber z.B. einen Ackergrasbestand, den du aberntest.
141 141  
142 142  
143 -[[image:5b Abfuhr durch verkaufte Zwischenfrüchte.png||data-xwiki-image-style-border="true" height="100" width="1200"]]
143 +[[Überschrift>>image:5b Abfuhr durch verkaufte Zwischenfrüchte.png||data-xwiki-image-style-alignment="start" data-xwiki-image-style-border="true" height="117" width="1400"]]
144 144  
145 145  
146 146  Der Nährstoffmanager gibt die Erträge für die Zwischenfrüchte vor. Du musst lediglich die Fläche eintragen.
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150 150  
151 151  Schritt 5c, der die "Abfuhr durch verkaufte / verfütterte Ernterückstände" betrifft, ist mit Schritt 5a verbunden, der die "Abfuhr durch Haupternteprodukte" regelt. Daher ist die Pflanzenauswahl in der Suchfunktion eingeschränkt. Zum Beispiel können nur die vier Haupternteprodukte für die Abfuhr von Ernterückständen wie Stroh ausgewählt werden. Die Erträge werden erneut vom Programm vorgegeben.
152 152  
153 +[[Überschrift>>image:Abfuhr durch verkaufte Ernterückstände_WIKI.png||alt="5b Abfuhr durch verkaufte Zwischenfrüchte.png" data-xwiki-image-style-alignment="start" data-xwiki-image-style-border="true" height="192" width="1400"]]
153 153  
155 +
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157 +
158 +
159 +
160 +
161 +
154 154  **Schritt 6 Abfuhr durch Organische Dünger**
155 155  
156 156  Wenn du die Rindergülle deines Betriebes an eine Biogasanlage abgeben und dafür Biogärreste zurückbekommst, achte bitte auf eine Übereinstimmung der Mengen.
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158 158  Eintragen musst du die bei der Meldebank der Landwirtschaftskammer angegebene Biogärrestmenge. Oft ist die Menge der Rindergülle, welche der Nährstoffmanager selbst berechnet, geringer als die gemeldete Biogärrestmenge. Denn der tatsächliche Anfall an Rindergülle ist meistens deutlich höher, folglich wird auch eine höhere Menge an die Biogasanlage abgegeben.
159 159  
160 160  
161 -[[image:6.Abgabe Organische Dünger.png||data-xwiki-image-style-border="true" height="105" width="1200"]]
169 +[[image:6.Abgabe Organische Dünger.png||data-xwiki-image-style-alignment="start" data-xwiki-image-style-border="true" height="123" width="1400"]]
162 162  
163 163  
164 164  
173 +*
174 +*
165 165  * Zur Lösung des Problems kannst du in Schritt sechs über die Plausibilisierung die Mengen anpassen.
166 166  * In der Plausibilisierung findest du die Wirtschaftsdünger, die du in Schritt drei angegeben hast.
167 167  * Ändere die Mengen so, dass die Menge der Gülle der gelieferten Menge entspricht. Die Nährstoffmengen verändern sich dabei nicht.
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176 176  
177 177  Zuletzt kannst du die Vorjahressalden eingeben, wenn diese nicht mit dem Nährstoffmanager berechnet wurden. Du solltest die Salden der letzten sechs Jahre kennen, da der Phosphorvergleich über sechs Jahre dokumentiert werden muss.
178 178  
179 -[[image:Vorjahressalden.png||data-xwiki-image-style-border="true" height="141" width="1200"]]
189 +[[image:Vorjahressalden.png||data-xwiki-image-style-alignment="start" data-xwiki-image-style-border="true" height="165" width="1400"]]
180 180  
181 181  
182 182  **Ergebnis**
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183 183  
184 184  Wenn du auf "weiter" klickst, wird das Ergebnis berechnet.
185 185  
186 -[[image:Ergebnis Nährstoffbilanzierung.png||data-xwiki-image-style-border="true" height="139" width="1200"]]
196 +[[image:Ergebnis Nährstoffbilanzierung.png||data-xwiki-image-style-alignment="start" data-xwiki-image-style-border="true" height="162" width="1400"]]
187 187  
198 +
199 +
200 +
201 +
202 +
188 188  Du kannst verschiedene Reiter aufrufen. In dem ersten Reiter// „//Nährstoffvergleich“// //sind die einzelnen Posten der Nährstoffzufuhr und –abfuhr aufgelistet. Das Ergebnis der Bilanz ist in grünen und roten Zahlen angegeben. Positive Zahlen haben eine grüne Farbe, negative eine rote Farbe.
189 189  
190 190  **Bitte beachte, dass laut Düngeverordnung für Stickstoff in den Jahren 2018, 2019 und 2020 ein Kontrollwert von 60 kg N je Hektar und Jahr und für Phosphor in den Jahren 2018 – 2023 ein Kontrollwert von 20 kg Phosphat je Hektar und Jahr nicht überschritten werden darf!**
Abfuhr durch verkaufte Ernterückstände_WIKI.png
Author
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1 +XWiki.BettinaBrinkmann
Größe
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