Änderungen von Dokument Nährstoffbilanz
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Zusammenfassung
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Details
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... ... @@ -140,7 +140,7 @@ 140 140 In "5b Abfuhr durch Zwischenfrüchte und Produkte des Weinbaus" muss eine nicht geerntete Zwischenfrucht, wie z.B. Senf nicht angegeben werden. Angeben musst du aber z.B. einen Ackergrasbestand, den du aberntest. 141 141 142 142 143 -[[image:5b Abfuhr durch verkaufte Zwischenfrüchte.png||data-xwiki-image-style-border="true" height="1 00" width="1200"]]143 +[[Überschrift>>image:5b Abfuhr durch verkaufte Zwischenfrüchte.png||data-xwiki-image-style-alignment="start" data-xwiki-image-style-border="true" height="117" width="1400"]] 144 144 145 145 146 146 Der Nährstoffmanager gibt die Erträge für die Zwischenfrüchte vor. Du musst lediglich die Fläche eintragen. ... ... @@ -150,7 +150,15 @@ 150 150 151 151 Schritt 5c, der die "Abfuhr durch verkaufte / verfütterte Ernterückstände" betrifft, ist mit Schritt 5a verbunden, der die "Abfuhr durch Haupternteprodukte" regelt. Daher ist die Pflanzenauswahl in der Suchfunktion eingeschränkt. Zum Beispiel können nur die vier Haupternteprodukte für die Abfuhr von Ernterückständen wie Stroh ausgewählt werden. Die Erträge werden erneut vom Programm vorgegeben. 152 152 153 +[[Überschrift>>image:Abfuhr durch verkaufte Ernterückstände_WIKI.png||alt="5b Abfuhr durch verkaufte Zwischenfrüchte.png" data-xwiki-image-style-alignment="start" data-xwiki-image-style-border="true" height="192" width="1400"]] 153 153 155 + 156 + 157 + 158 + 159 + 160 + 161 + 154 154 **Schritt 6 Abfuhr durch Organische Dünger** 155 155 156 156 Wenn du die Rindergülle deines Betriebes an eine Biogasanlage abgeben und dafür Biogärreste zurückbekommst, achte bitte auf eine Übereinstimmung der Mengen. ... ... @@ -158,10 +158,12 @@ 158 158 Eintragen musst du die bei der Meldebank der Landwirtschaftskammer angegebene Biogärrestmenge. Oft ist die Menge der Rindergülle, welche der Nährstoffmanager selbst berechnet, geringer als die gemeldete Biogärrestmenge. Denn der tatsächliche Anfall an Rindergülle ist meistens deutlich höher, folglich wird auch eine höhere Menge an die Biogasanlage abgegeben. 159 159 160 160 161 -[[image:6.Abgabe Organische Dünger.png||data-xwiki-image-style-border="true" height="1 05" width="1200"]]169 +[[image:6.Abgabe Organische Dünger.png||data-xwiki-image-style-alignment="start" data-xwiki-image-style-border="true" height="123" width="1400"]] 162 162 163 163 164 164 173 +* 174 +* 165 165 * Zur Lösung des Problems kannst du in Schritt sechs über die Plausibilisierung die Mengen anpassen. 166 166 * In der Plausibilisierung findest du die Wirtschaftsdünger, die du in Schritt drei angegeben hast. 167 167 * Ändere die Mengen so, dass die Menge der Gülle der gelieferten Menge entspricht. Die Nährstoffmengen verändern sich dabei nicht. ... ... @@ -176,7 +176,7 @@ 176 176 177 177 Zuletzt kannst du die Vorjahressalden eingeben, wenn diese nicht mit dem Nährstoffmanager berechnet wurden. Du solltest die Salden der letzten sechs Jahre kennen, da der Phosphorvergleich über sechs Jahre dokumentiert werden muss. 178 178 179 -[[image:Vorjahressalden.png||data-xwiki-image-style-border="true" height="1 41" width="1200"]]189 +[[image:Vorjahressalden.png||data-xwiki-image-style-alignment="start" data-xwiki-image-style-border="true" height="165" width="1400"]] 180 180 181 181 182 182 **Ergebnis** ... ... @@ -183,8 +183,13 @@ 183 183 184 184 Wenn du auf "weiter" klickst, wird das Ergebnis berechnet. 185 185 186 -[[image:Ergebnis Nährstoffbilanzierung.png||data-xwiki-image-style-border="true" height="1 39" width="1200"]]196 +[[image:Ergebnis Nährstoffbilanzierung.png||data-xwiki-image-style-alignment="start" data-xwiki-image-style-border="true" height="162" width="1400"]] 187 187 198 + 199 + 200 + 201 + 202 + 188 188 Du kannst verschiedene Reiter aufrufen. In dem ersten Reiter// „//Nährstoffvergleich“// //sind die einzelnen Posten der Nährstoffzufuhr und –abfuhr aufgelistet. Das Ergebnis der Bilanz ist in grünen und roten Zahlen angegeben. Positive Zahlen haben eine grüne Farbe, negative eine rote Farbe. 189 189 190 190 **Bitte beachte, dass laut Düngeverordnung für Stickstoff in den Jahren 2018, 2019 und 2020 ein Kontrollwert von 60 kg N je Hektar und Jahr und für Phosphor in den Jahren 2018 – 2023 ein Kontrollwert von 20 kg Phosphat je Hektar und Jahr nicht überschritten werden darf!**
- Abfuhr durch verkaufte Ernterückstände_WIKI.png
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