Änderungen von Dokument Nährstoffbilanz

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Zusammenfassung

Details

Seiteneigenschaften
Inhalt
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140 140  In "5b Abfuhr durch Zwischenfrüchte und Produkte des Weinbaus" muss eine nicht geerntete Zwischenfrucht, wie z.B. Senf nicht angegeben werden. Angeben musst du aber z.B. einen Ackergrasbestand, den du aberntest.
141 141  
142 142  
143 -[[Überschrift>>image:5b Abfuhr durch verkaufte Zwischenfrüchte.png||data-xwiki-image-style-alignment="start" data-xwiki-image-style-border="true" height="117" width="1400"]]
143 +[[image:5b Abfuhr durch verkaufte Zwischenfrüchte.png||data-xwiki-image-style-border="true" height="100" width="1200"]]
144 144  
145 145  
146 146  Der Nährstoffmanager gibt die Erträge für die Zwischenfrüchte vor. Du musst lediglich die Fläche eintragen.
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150 150  
151 151  Schritt 5c, der die "Abfuhr durch verkaufte / verfütterte Ernterückstände" betrifft, ist mit Schritt 5a verbunden, der die "Abfuhr durch Haupternteprodukte" regelt. Daher ist die Pflanzenauswahl in der Suchfunktion eingeschränkt. Zum Beispiel können nur die vier Haupternteprodukte für die Abfuhr von Ernterückständen wie Stroh ausgewählt werden. Die Erträge werden erneut vom Programm vorgegeben.
152 152  
153 -[[Überschrift>>image:Abfuhr durch verkaufte Ernterückstände_WIKI.png||alt="5b Abfuhr durch verkaufte Zwischenfrüchte.png" data-xwiki-image-style-alignment="start" data-xwiki-image-style-border="true" height="192" width="1400"]]
154 154  
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162 162  **Schritt 6 Abfuhr durch Organische Dünger**
163 163  
164 164  Wenn du die Rindergülle deines Betriebes an eine Biogasanlage abgeben und dafür Biogärreste zurückbekommst, achte bitte auf eine Übereinstimmung der Mengen.
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166 166  Eintragen musst du die bei der Meldebank der Landwirtschaftskammer angegebene Biogärrestmenge. Oft ist die Menge der Rindergülle, welche der Nährstoffmanager selbst berechnet, geringer als die gemeldete Biogärrestmenge. Denn der tatsächliche Anfall an Rindergülle ist meistens deutlich höher, folglich wird auch eine höhere Menge an die Biogasanlage abgegeben.
167 167  
168 168  
169 -[[image:6.Abgabe Organische Dünger.png||data-xwiki-image-style-alignment="start" data-xwiki-image-style-border="true" height="123" width="1400"]]
161 +[[image:6.Abgabe Organische Dünger.png||data-xwiki-image-style-border="true" height="105" width="1200"]]
170 170  
171 171  
172 172  
173 -*
174 -*
175 175  * Zur Lösung des Problems kannst du in Schritt sechs über die Plausibilisierung die Mengen anpassen.
176 176  * In der Plausibilisierung findest du die Wirtschaftsdünger, die du in Schritt drei angegeben hast.
177 177  * Ändere die Mengen so, dass die Menge der Gülle der gelieferten Menge entspricht. Die Nährstoffmengen verändern sich dabei nicht.
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186 186  
187 187  Zuletzt kannst du die Vorjahressalden eingeben, wenn diese nicht mit dem Nährstoffmanager berechnet wurden. Du solltest die Salden der letzten sechs Jahre kennen, da der Phosphorvergleich über sechs Jahre dokumentiert werden muss.
188 188  
189 -[[image:Vorjahressalden.png||data-xwiki-image-style-alignment="start" data-xwiki-image-style-border="true" height="165" width="1400"]]
179 +[[image:Vorjahressalden.png||data-xwiki-image-style-border="true" height="141" width="1200"]]
190 190  
191 191  
192 192  **Ergebnis**
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193 193  
194 194  Wenn du auf "weiter" klickst, wird das Ergebnis berechnet.
195 195  
196 -[[image:Ergebnis Nährstoffbilanzierung.png||data-xwiki-image-style-alignment="start" data-xwiki-image-style-border="true" height="162" width="1400"]]
186 +[[image:Ergebnis Nährstoffbilanzierung.png||data-xwiki-image-style-border="true" height="139" width="1200"]]
197 197  
198 -
199 -
200 -
201 -
202 -
203 203  Du kannst verschiedene Reiter aufrufen. In dem ersten Reiter// „//Nährstoffvergleich“// //sind die einzelnen Posten der Nährstoffzufuhr und –abfuhr aufgelistet. Das Ergebnis der Bilanz ist in grünen und roten Zahlen angegeben. Positive Zahlen haben eine grüne Farbe, negative eine rote Farbe.
204 204  
205 205  **Bitte beachte, dass laut Düngeverordnung für Stickstoff in den Jahren 2018, 2019 und 2020 ein Kontrollwert von 60 kg N je Hektar und Jahr und für Phosphor in den Jahren 2018 – 2023 ein Kontrollwert von 20 kg Phosphat je Hektar und Jahr nicht überschritten werden darf!**
Abfuhr durch verkaufte Ernterückstände_WIKI.png
Author
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1 -XWiki.BettinaBrinkmann
Größe
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Inhalt