# 12. Schritt Abgabe von Wirtschaftsdünger

Der Schritt „Abgabe aus Wirtschaftsdünger“ im Modul Stoffstrombilanz bezieht sich auf die Erfassung und Bilanzierung von Nährstoffen, die durch den Einsatz von organischen Düngern (z. B. Gülle, Mist, Kompost oder Gärrückstände) in den Betrieb eingebracht werden. Diese Abgabe ist ein wesentlicher Bestandteil der Nährstoffbilanzierung und besonders relevant für die Einhaltung der Düngeverordnung (DüV).

### 1. Vorgehensweise

Organische Dünger kannst du in den Stammdaten unter org. Dünger anlegen, sodass du in diesem Schritt auf diese zurückgreifen kannst. Du kannst die org. Dünger durch die Dropdownliste "Gruppe" vorfiltern oder du gibst den org. Dünger direkt in das Suchfeld der Dropdownliste "Suche Wirtschaftsdünger" ein. Gebe die Mengen in dt oder m³ an. Achte darauf, dass die Inhaltsstoffe der org. Dünger in den Stammdaten auch pro dt oder m³ eingetragen wurden. Wenn du deine Daten eingetragen hast, klicke auf das grüne Plus.

Die plausibilisierten org. Dünger aus der Nährstoffbilanz werden nicht übernommen, da eine Plausibilisierung in der Stoffstrombilanz nicht erlaubt ist.

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**Documents**

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- [Anleitungen](https://wiki.naeon.online/s/naeon-wiki/doc/anleitungen-XZNe5uOgAk)
- [Erste Schritte in näon](https://wiki.naeon.online/s/naeon-wiki/doc/erste-schritte-in-naon-nNWIHge7X8)