1.Schritt Anbauflächen

In dem Schritt ,,Anbauflächen" wird die landwirtschaftliche Fläche erfasst. Die Erfassung ist wichtig, da die Gesamtfläche für die Berechnung je Hektar berücksichtigt wird.

1. Vorgehensweise

Zunächst bietet dir das Programm mehrere Möglichkeiten deine Daten einzutragen. Fügst du die Daten händisch in das Programm ein, hast du zwei Möglichkeiten dieses zu tun. Du kannst die Schläge bzw. Kulturen einzeln über das grüne Plus eintragen. Bei der schlagbezogenen Eingabe musst du die Schlagnummer und den Schlagnamen eintragen. Zusätzlich müssen die Restriktionen der Kulturen oder der Schläge eingefügt werden. Diese kannst du mithilfe einer DropDown Liste auswählen. Alternativ kannst du deine Daten auch über die Sammelbuchung eintragen. Zudem hast du die Möglichkeit anzugeben, ob dein Betrieb eine hofeigene Biogasanlage führt. Klicke dazu den Button ,,hofeigene Biogasanlage" an und wähle in dem DropDown Menü Ja oder Nein aus. Dies musst du tun, da diese Information für ENNI relevant ist. Unter dem Button Funktionen kannst du deine Schläge sowohl importieren als auch exportieren. Ein Tipp von uns: Exportiere zuerst eine leere Tabelle, damit Du weißt, in welcher Reihenfolge deine Daten in der Excel-Datei stehen müssen. Hast Du die Daten aus einem anderen Modul übernommen, ist die landwirtschaftliche Fläche schon eingetragen. Die Daten der Anbauflächen dienen als Basis für die Berechnung der Betriebsobergrenze. Die Obergrenzen für Stickstoff und Phosphat werden für jede Fläche individuell berechnet und anschließend in die Gesamtbilanz des Betriebs integriert.

Alle Änderungen, die du hier in den Schlagdaten durchführst, werden automatisch auch in der Düngeplanung und der Ackerschlagkartei durchgeführt. Die Schlagdaten sind miteinander synchronisiert!

2. Einzelbearbeitung

Wie du die Einzelbearbeitung durchführen kannst erfährst du hier: Einzelbearbeitung

Betriebsobergrenze Anbaufläche

Betriebsobergrenze Anbaufläche


Anbaufläche

Anbaufläche


3. Sammelbuchung

Eine andere Möglichkeit besteht darin, alle Kulturen bzw. alle Schläge auf einmal einzufügen. Dafür musst du den Regler oberhalb der Tabelle bei Sammelbuchung nach rechts schieben. In der Tabelle kannst du deine Kulturen bzw. Schläge mit Hektar- und Restriktionenangabe schreiben. Durch das Klicken auf „Speichern“ werden deine Angaben übernommen. Wie du die Sammelbuchung durchführen kannst erfährst du hier: Sammelbuchung

Die Betriebsobergrenze ist mit der Ackerschlagkartei und der Düngeplanung verknüpft. Wenn du in der Ackerschlagkartei oder Düngeplanung eine Restriktion zur organischen Düngung auf einem deiner Schläge eingetragen hast, wirst du im ersten Schritt der Betriebsobergrenze gebeten, diesem Wert der aus den anderen Modulen übernommen wurde, eine Restriktion hinzuzufügen. Machst du dies nicht, können Werte nicht korrekt ausgegeben werden. Du hast innerhalb der Sammelbuchung die Möglichkeit die Art deiner Restriktion mithilfe einer DropDown Liste auszuwählen. Du kannst zwischen Restriktionen mit Großvieheinheiten oder N Restriktionen wählen oder auch, je nach Restriktion, beide Werte eintragen. Zu ENNI werden nur die kg/ha N gemeldet, da unser Programm aus den Restriktionen von Großvieheinheiten und N Restriktionen einen Wert ermittelt.

Im Gartenbau musst du keine Kultur auswählen sondern die Fläche, die du im Gartenbau haben möchtest. Setze dazu in der Sammelbuchung den Haken bei Gartenbau.

Betriebsobergrenze 1. Schritt Anbaufläche

Betriebsobergrenze 1. Schritt Anbaufläche


4. Restriktionen Ackerland/Gartenbau

  1. Verbot sämtlicher aktiver N-Düngung

  2. Verbot eines bestimmten N- Düngemittels, andere org. /org.-min Dünger ohne Einschränkung erlaubt.

3.  Verbot eines bestimmten N- Düngemittels, die Aufbringung aller anderen org. /org.-min Dünger ist eingeschränkt.

4. Verbot jeglicher org. /org.-min Düngung, N-Mineraldüngung zulässig

5. Restriktionen Grünland

  1. Verbot sämtlicher aktiver N-Düngung, Weideverbot

2. Verbot sämtlicher aktiver N-Düngung, Weide ohne Einschränkung erlaubt

  1. Verbot sämtlicher aktiver N-Düngung, Weide mit Einschränkung der GV/ha erlaubt

  2. Verbot eines bestimmten N- Düngemittels, andere org. /org.-min Dünger ohne Einschränkung erlaubt, Weideverbot.

  3. Verbot eines bestimmten N- Düngemittels, die Aufbringung aller anderen org. /org.-min Dünger ist eingeschränkt, Weideverbot

  4. Verbot eines bestimmten N- Düngemittels, die Aufbringung aller anderen org. /org.-min Dünger ist eingeschränkt, Weide ohne Einschränkungen erlaubt

  5. Verbot eines bestimmten N- Düngemittels, die Aufbringung aller anderen org. /org.-min Dünger ist eingeschränkt, Weide mit Einschränkungen erlaubt-GV/ha

  6. Verbot der Beweidung, Verbot jeglicher org. /org.-min Düngung, N-Mineraldüngung zulässig

Je nachdem welche Restriktion du in der Betriebsobergrenze einträgst, werden diese nur zum Teil in der Ackerschlagkartei angezeigt. Die Restriktionen, die beim Eintragen das Feld Restriktionen kg N/ha freischalten (und in diesem Feld dann auch ein Wert eingetragen wird) werden in der Ackerschlagkartei angezeigt. Die anderen Restriktionen werden nicht in der Ackerschlagkartei angezeigt, da diese beim Auswählen in der Betriebsobergrenze das Feld Restriktionen kg N/ha leeren.

6. Deine Vorteile in näon

  • Einhaltung gesetzlicher Vorgaben

  • Nachvollziehbarkeit und Klarheit

  • Verknüpfung mit Düngeplanung, Ackerschlagkartei und Hoflager

7. FAQ - Häufig gestellte Fragen

1. Welche Restriktionen gelten für meinen Schlag?

Welche Restriktionen auf dem jeweiligen Schlag gelten hängt vor allem von der Nutzungsart des Schlages ab. Es wird hierbei zwischen Ackerland und Grünland unterschieden.