Funktion Selbsterklärungen

Die Funktion Selbsterklärungen im Nachhaltigkeitsportal von Näon ermöglicht landwirtschaftlichen Betrieben, eigenständig rechtsverbindliche Nachweise und Dokumentationen zu erstellen, die für die Einhaltung gesetzlicher und betrieblicher Anforderungen erforderlich sind. Diese Funktion ist besonders hilfreich, um die Transparenz, Compliance und Effizienz im Nährstoffmanagement sicherzustellen. Eine "Selbsterklärung Biogasanlage" bezieht sich auf die Erklärung eines Biogasanlagenbetreibers, dass die Biomasse, die für die Biogasanlage verwendet wird, nachhaltig erzeugt wurde. Diese Erklärung ist Teil der Nachhaltigkeitszertifizierung nach der RED II (Richtlinie über die Förderung der Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen), die für Biogasanlagenbetreiber relevant ist, wenn sie ihre Biogasanlage im Rahmen des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) betreiben und gefördert werden wollen. Um eine Selbsterklärung anzulegen, klicke auf neue Selbsterklärung.

Nachhaltigkeitsportal Funktion Selbsterklärungen

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In den Selbsterklärungen muss der Aufnehmer verpflichtend definiert werden. Zudem kannst du den Abgeber und die GAP Konditionalität angeben. Die erweiterte Konditionalität löst in der GAP-Förderperiode 2023 bis 2027 das bisher bekannte System des Cross Compliance ab. Die Vorschriften zur Konditionalität gemäß Artikel 12 der Verordnung (EU) 2021/2115 (GAP-Strategieplan-V) enthalten Grundanforderungen der Betriebsführung (GAB) sowie Standards für den guten landwirtschaftlichen und ökologischen Zustand von Flächen (GLÖZ). Ebenso kann der Status des Lieferscheins, das NUTS2 Gebiet (NUTS -2-Regionen haben meist zwischen 800 000 und 3 Millionen Einwohnern), das Datum der Erklärung und das Land in dem die Abgabe stattfindet dokumentieren. Ebenso kannst du bei der Art der Selbsterklärung zwischen Biomasse und Wirtschaftsdünger wählen und zudem dem Abgeber ein Bearbeitungsrecht einräumen.

Nachhaltigkeitsportal Selbsterklärung anlegen

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