Anlage 5 DüVo
Das Modul Anlage 5 der Düngeverordnung (DüVo) bezieht sich auf den jährlichen betrieblichen Nährstoffeinsatz. Es gibt eine strukturierte Vorgabe, wie landwirtschaftliche Betriebe den Einsatz von Nährstoffen wie Stickstoff und Phosphat dokumentieren müssen, um gesetzliche Vorgaben einzuhalten.
Inhaltsverzeichnis
Vorgehensweise
Wähle auf der Startseite das Modul Anlage 5 DüVo aus. Nun kommst du wie in den anderen Modulen von näon auch auf die Startseite des Moduls. Wähle deinen Betrieb, dein Jahr, Kalender oder Wirtschaftsjahr sowie das Bilanzdatum aus um zu beginnen. Klicke anschließend auf Neu erstellen.
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Deine Vorteile in näon
Rechtskonformität | |
Strukturierte Datenerfassung | |
Nachhaltigkeit durch Nährstoffkontrolle |
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FAQ - Häufig gestellte Fragen
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1. Reicht eine Ackerschlagkartei aus, um eine elektronische Nährstoffmeldung auszugeben?
Nein. Es muss mindestens das Modul Düngeplanung erstellt werden. Erst dann kann eine elektronische Nährstoffmeldung erzeugt werden. Welche Daten aus welchem Modul übertragen werden, erfährst du hier.