Anlage 5 DüVo

Version 3.1 von Stella Brackmann am 17.12.2024 01:39

1734438989515-424.pngDas Modul Anlage 5 der Düngeverordnung (DüVo) bezieht sich auf den jährlichen betrieblichen Nährstoffeinsatz. Es gibt eine strukturierte Vorgabe, wie landwirtschaftliche Betriebe den Einsatz von Nährstoffen wie Stickstoff und Phosphat dokumentieren müssen, um gesetzliche Vorgaben einzuhalten. Konkret behandelt Anlage 5 Folgendes:

  1. Nährstoffmanagement:

    • Die Erfassung der tatsächlich aufgebrachten Mengen an Stickstoff und Phosphat, getrennt nach organischen und mineralischen Düngemitteln.
    • Aufzeichnungen über Nährstoffzufuhren und -abfuhren, um eine betriebliche Gesamtbilanz zu erstellen​.
  2. Einhaltung der Grenzwerte:

    • Sicherstellung, dass die Stickstoff- und Phosphatmengen den spezifischen Bedarf der angebauten Kulturen nicht überschreiten.
    • Anpassungen entsprechend regionaler Besonderheiten und Bodenbeschaffenheit.
  3. Dokumentationspflicht:

    • Die Aufzeichnungen müssen jährlich erstellt und mindestens sieben Jahre aufbewahrt werden.
    • Sie dienen als Nachweis bei behördlichen Kontrollen und tragen zur Sicherung der Wasser- und Umweltqualität bei.

In Näon kann dieses Modul genutzt werden, um automatisch die nötigen Daten für den Nährstoffeinsatz zu erfassen und mit anderen Modulen wie der Düngeplanung oder Stoffstrombilanz zu verknüpfen. Es hilft dabei, den gesetzlichen Anforderungen effizient gerecht zu werden und die Nährstoffbilanzierung zu optimieren.

Inhaltsverzeichnis

    Geschätze Lesedauer:   5 Minuten

    Erfassung des Nährstoffeinsatzes

    • Erhebung der Stickstoff- und Phosphatmengen:
      • Dokumentation aller Düngemittel, Bodenhilfsstoffe, Kultursubstrate und Pflanzenhilfsmittel.
      • Unterscheidung zwischen organischen und mineralischen Nährstoffquellen.
    • Zu- und Abfuhr: Festhalten von Nährstoffen, die dem Betrieb zugeführt werden (z. B. Düngerzukauf) und solchen, die abtransportiert werden (z. B. durch Ernteprodukte).

    Bilanzierung des Nährstoffhaushalts

    • Berechnung der Gesamtnährstoffmengen, die im Betrieb verwendet wurden.
    • Vergleich der Nährstoffzufuhr (Düngemittelanwendung) mit der Nährstoffabfuhr (Ernteentzug).
    • Sicherstellung, dass der Nährstoffbedarf der Pflanzen nicht überschritten wird.

    Grenzwertüberwachung

    • Kontrolle der Einhaltung gesetzlich festgelegter Obergrenzen, z. B.:
      • 170 kg N/ha Grenze für Stickstoff aus organischen Düngemitteln.
      • Weitere spezifische Grenzen für Phosphat und andere Nährstoffe in sensiblen Gebieten wie Wasserschutzgebieten.

    Dokumentationspflicht

    • Jährliche Erstellung eines Berichts, der den betrieblichen Nährstoffeinsatz detailliert darlegt.
    • Speicherung und Aufbewahrung der Daten für mindestens sieben Jahre, um behördliche Kontrollen zu ermöglichen.

    Planungsgrundlage

    • Die Daten der Anlage 5 bilden die Basis für die Düngeplanung (gemäß § 4 DüVo) und andere Managemententscheidungen.
    • Langfristige Optimierung der Düngepraxis durch Rückblick auf historische Daten.

    Nachweisführung und Audit-Unterstützung

    • Erstellung eines umfassenden Nährstoffnachweises, der bei Kontrollen durch Behörden oder Auditoren als Beleg für die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften dient.

    Umweltschutzmaßnahmen

    • Vermeidung von Überdüngung und den daraus resultierenden Risiken wie Nitratbelastung des Grundwassers oder Eutrophierung von Oberflächengewässern.
    • Förderung eines nachhaltigen, ressourcenschonenden Umgangs mit Nährstoffen.

    Diese Funktionen sind darauf ausgerichtet, gesetzliche Anforderungen, betriebliche Effizienz und Nachhaltigkeit in Einklang zu bringen. Mit einer genauen Umsetzung von Anlage 5 können landwirtschaftliche Betriebe ihre Nährstoffkreisläufe effizienter gestalten und gleichzeitig die Umwelt schützen.