Änderungen von Dokument 2. Herbstdüngung
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am 29.11.2024 09:58
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Zusammenfassung
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Details
- Seiteneigenschaften
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- Übergeordnete Seite
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... ... @@ -1,1 +1,1 @@ 1 -Landberatung.Düngeplanung.WebHome 1 +Landberatung.Düngeplanung.1\. Hauptfrucht.1\. Schritt Schlagdaten.Nmin-Aktualisierung.WebHome - Dokument-Autor
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... ... @@ -1,1 +1,1 @@ 1 -XWiki.t obias_unsleber1 +XWiki.StellaBrackmann - Inhalt
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... ... @@ -1,8 +1,8 @@ 1 -Wenn Siefür einen Betrieb den Düngebedarf für den Herbst ermitteln wollen, ist für die weitere Bearbeitung entscheidend, obSiedas Düngejahr im **Wirtschaftsjahr** oder **Kalenderjahr **führen.1 +[[image:1732709695359-110.png||data-xwiki-image-style-alignment="start"]]Wenn Du für einen Betrieb den Düngebedarf für den Herbst ermitteln willst, ist für die weitere Bearbeitung entscheidend, ob Du das Düngejahr im **Wirtschaftsjahr** oder **Kalenderjahr **führen. 2 2 3 -HINWEIS: Damit das Programm den Düngebedarf richtig ermitteln kann, ist entscheidend, dass Ihre Bodenanalysedaten richtig gepflegt sind. Wichtig dabei ist der **P-Gehalt und die Humusstufe bzw. der Humusgehalt ~(%).**3 +**HINWEIS:** Damit das Programm den Düngebedarf richtig ermitteln kann, ist entscheidend, dass deine Bodenanalysedaten richtig gepflegt sind. Wichtig dabei ist der **P-Gehalt und die Humusstufe bzw. der Humusgehalt ~(%).** 4 4 5 5 6 6 **GENERELLER HINWEIS:** 7 7 8 -Wird Feldfutter bis 31.08. ausgesät und im Jahr der Aussaat noch geerntet, gilt dieses als Zweit- bzw. Nebenfrucht. Die Düngung im Herbst kann in diesem Fall entsprechend des N-Bedarfs erfolgen. Die 30/60-Regelung für die Ermittlung der maximal möglichen Düngermenge im Herbst gilt dabei nicht. Bitte nutze nSiefür diesen Fall die Düngebedarfsermittlung für die Nebenfrucht. Wird Feldfutter nach dem 31.08. ausgesät, ist dieses zu behandeln wie Feldfutter, welches im Jahr der Aussaat **nicht** geerntet wird und muss entsprechend im Untermodul Herbstdüngung angelegt werden (bitte keinen Haken bei Ernte im Jahr der Aussaat setzen).8 +Wird Feldfutter bis 31.08. ausgesät und im Jahr der Aussaat noch geerntet, gilt dieses als Zweit- bzw. Nebenfrucht. Die Düngung im Herbst kann in diesem Fall entsprechend des N-Bedarfs erfolgen. Die 30/60-Regelung für die Ermittlung der maximal möglichen Düngermenge im Herbst gilt dabei nicht. Bitte nutze für diesen Fall die Düngebedarfsermittlung für die Nebenfrucht. Wird Feldfutter nach dem 31.08. ausgesät, ist dieses zu behandeln wie Feldfutter, welches im Jahr der Aussaat **nicht** geerntet wird und muss entsprechend im Untermodul Herbstdüngung angelegt werden (bitte keinen Haken bei Ernte im Jahr der Aussaat setzen).
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