Änderungen von Dokument 2. Herbstdüngung
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... ... @@ -110,3 +110,21 @@ 110 110 **GENERELLER HINWEIS:** 111 111 112 112 Wird Feldfutter bis 31.08. ausgesät und im Jahr der Aussaat noch geerntet, gilt dieses als Zweit- bzw. Nebenfrucht. Die Düngung im Herbst kann in diesem Fall entsprechend des N-Bedarfs erfolgen. Die 30/60-Regelung für die Ermittlung der maximal möglichen Düngermenge im Herbst gilt dabei nicht. Bitte nutze für diesen Fall die Düngebedarfsermittlung für die Nebenfrucht. Wird Feldfutter nach dem 31.08. ausgesät, ist dieses zu behandeln wie Feldfutter, welches im Jahr der Aussaat **nicht** geerntet wird und muss entsprechend im Untermodul Herbstdüngung angelegt werden (bitte keinen Haken bei Ernte im Jahr der Aussaat setzen). 113 + 114 + 115 + 116 +[[image:1733137164879-983.png||data-xwiki-image-style-alignment="start" data-xwiki-image-style-border="true"]] 117 + 118 + 119 + 120 + 121 + 122 + 123 + 124 + 125 + 126 + 127 + 128 + 129 + 130 +//Düngeplanung Herbstdüngung Düngebedarfsermittlung//
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