Stoffstrombilanz
Wer muss eine Stoffstrombilanz machen:
Starten der Bilanz:
In der Stoffstrombilanz gibt es einige Änderungen gegenüber den anderen Modulen. Beim Starten der Bilanz gibt es ein Feld „Biogasanlage“. Wenn Sie hier einen Haken setzen, werden alle nicht Biogas relevanten Schritte gesperrt und die Berechnung des Bilanzwertes für Stickstoff wird für Biogasanlagen entsprechend berechnet.
Haben Sie aus Versehen diesen Haken eingetragen, können Sie ihn immer noch nachträglich auf der Startseite entfernen. Die Berechnungen werden auch dann wieder angepasst.
In der Stoffstrombilanz ist es so geregelt, dass der Zeitraum der Bilanzierung auch geändert werden kann. Das bedeutet, Sie müssen im Umstellungszeitraum zwei Bilanzen erstellen.
Wenn Sie bereits für den Betrieb eine Nährstoff- oder Stoffstrombilanz erstellt haben, haben Sie die Möglichkeit nach dem Starten die Daten zu übernehmen.
Wählen Sie bei dem entsprechenden Feld, die Daten, die Sie übernehmen möchten und klicken Sie „Datenübernahme“. Sie können aber auch die Stoffstrombilanz ohne Datenübernahme starten, hierzu unten links „Keine Datenübernahme“ klicken.
Wenn Sie die Daten aus der Nährstoffbilanz übernehmen, sind fast alle Schritte schon „fertig“. Wichtig bei der Übernahme ist, dass die Haupternteprodukte (Schritt 5a) nicht übernommen werden. Das Programm weiß nicht, ob Sie diese Produkte selbst nutzen oder verkauft haben. Sie müssen also die verkauften Haupternteprodukte in Schritt 14 nachtragen. In den anderen Schritten ist es leicht zu erkennen, ob noch etwas ergänzt werden muss.