Ergebnis
Version 1.1 von Tobias Unsleber am 24.02.2024 12:12
Wenn der Betrieb keine eigene Fläche hat, muss der Betriebsindividuelle Bilanzwert N genommen werden.
Zulässiger Überschuss:
Bei einer Überschreitung von 10% des zulässigen dreijährigen Bilanzwertes: Anordnung zur Beratung.
Wenn der Betrieb keine eigene Fläche hat, muss der Betriebsindividuelle Bilanzwert N genommen werden.