Ergebnis

Version 1.1 von Tobias Unsleber am 24.02.2024 12:12

Zulässiger Überschuss:

  • 175kg N/ha und Jahr
  • Bilanzwert N (Betriebsindividuell)

Bei einer Überschreitung von 10% des zulässigen dreijährigen Bilanzwertes: Anordnung zur Beratung.

 Wenn der Betrieb keine eigene Fläche hat, muss der Betriebsindividuelle Bilanzwert N genommen werden.